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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft

Erwerb der Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. 
In der Mitgliedschaft eingeschlossen sind alle Familienangehörigen, die unter der gleichen Adresse gemeldet sind wie der Antragsteller.

Beendigung

Die Mitgliedschaft endet durch:
  • Austritt
  • Ausschluss durch den Vorstand
  • Tod.
 
Die Kündigung muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. Ein Austritt ist zum 31.12. des laufenden Kalenderjahres möglich. Die Pflicht zur Beitragszahlung im laufenden Jahr bleibt davon unberührt. Eine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge ist ausgeschlossen.

Mitgliedsbeiträge
Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe einer von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung.

Sie möchten unsere Arbeit mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen? 
Unseren Mitgliedsantrag finden Sie hier >>zum Antrag 

Ihre Unterstützung wirkt! Unser Verein ist im neuen Zuwendungsempfängerregister des Bundeszentralamtes für Steuern eingetragen. Das garantiert Ihnen Sicherheit und Transparenz: Mitgliedsbeiträge und Spenden an uns sind direkt steuerlich abzugsfähig und kommen satzungsgemäß unseren gemeinnützigen Zielen zugute!




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Anschrift:
Büro des Netzwerks Nachbarschaftshilfe
Aischbachstr. 1
​71131 Jettingen
Tel: 
07452 6053886

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